Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: November 2022

Allgemeines

Geltungsbereich

I. Die nachfolgend dargestellten Vertragsbedingungen der Berghaus & Cie. GmbH (nachfolgend „Berghaus & Cie.“) mit Vertragspartnern (nachfolgend: „Kunde“) gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit der Berghaus & Cie. GmbH, insbesondere für Weinhandel, Weinevents, Beratungsleistungen, Lieferleistungen, Lagerleistungen und Verkäufe im Auftrag der Auftraggeber ausschließlich.

II. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, wenn und soweit die weiteren Leistungen im Rahmen einer fortlaufenden Geschäftsbeziehung erfolgen.

III. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung. Ausgeschlossen sind daher nicht nur Geschäftsbedingungen, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, sondern auch solche, die diese ergänzen. Widersprechende und/oder ergänzende Geschäftsbedingungen gelten nur, wenn diesen ausdrücklich zugestimmt wurde.

IV. Als Verbraucher gelten für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen natürliche Personen, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§13 BGB). Als „Unternehmer“ gelten natürliche oder juristische Personen, die eine rechtsfähige Personengesellschaft ist, welche bei Abschluss des Vertrages ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nachgeht (§14 Abs. 1 BGB).

V. Die Verträge zwischen Berghaus & Cie. werden ausschließlich in deutscher Sprache geschlossen. Erfolgt die Bestellung des Kunden nicht in deutscher Sprache oder auf andere Weise, sind dementsprechend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in deutscher Sprache für den Vertragsschluss maßgeblich.

Jugendschutz (Mindestalter)

I. Berghaus & Cie. liefert alkoholische Getränke ausschließlich an volljährige Personen aus.

II. Berghaus & Cie. wird dazu eine geeignete Altersprüfung vornehmen.

III. Stellt sich heraus, dass das erforderliche Mindestalter für die Lieferung des Produktes nicht erreicht wurde, wird die Ware für den Kunden kostenpflichtig zurück gesendet.

Aufrechnung und Zurückbehaltung

Eine Aufrechnung von Gegenansprüchen des Kunden und/oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten des Kunden ist nur nach einer unbestrittenen oder rechtkräftigen Feststellung dieser zulässig.

Haftung und Schadensersatz wegen Verschuldens

I. Die Haftung von Berghaus & Cie. auf Schadenersatz ist nach den Regelungen dieses Abschnitts beschränkt, soweit es dabei auf ein Verschulden ankommt.

II. Berghaus & Cie. haftet im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Übernahme von Garantien für die Beschaffenheit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalspflichten) handelt unbegrenzt und nach den gesetzlichen Bestimmungen. Vertragswesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf.

III. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

IV. Soweit Berghaus & Cie. dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorhersehbar waren oder die Berghaus & Cie. bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands typischerweise zu erwarten sind. Im Übrigen ist die Schadenshöhe auf vertragstypische Schäden begrenzt.

V. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Berghaus & Cie.

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Berghaus & Cie. ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern, soweit dies zur Anpassung an veränderte gesetzliche Bestimmungen, Rechtsprechungsänderungen, Anpassung an bereits bestehende Rechtsprechungen und gesetzliche Bestimmungen oder technischen Veränderungen geschieht. Ferner darf Berghaus & Cie. diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern, wenn sich die wirtschaftliche Praxis in dem Geschäftsbereich, den diese Geschäftsbedingungen betreffen, nicht unwesentlich ändert und die Änderung nicht so wesentlich ist, dass sie das Vertragsgefüge wesentlich umgestalten. Über Änderung werden wir den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen informieren. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis uns gegenüber in Schrift- oder Textform widerspricht. Widerspricht der Kunde, gelten für ihn die ursprünglich einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen fort.

Vertragsschluss

Allgemeines zum Vertragsschluss

Berghaus & Cie. berät seine Kunden unabhängig. Der Wert eines Weines kann steigen oder fallen. Berghaus & Cie. garantiert keine bestimmte Wertentwicklung der Weine. Die Vorschläge von Berghaus & Cie. an den Kunden sind lediglich Vorschläge. Der Kunde entscheidet frei über deren Kauf. In die Vorschläge von Berghaus & Cie. fließen die Erfahrungen der Mitarbeiter, aktuelle Marktentwicklungen, Kritikerbewertungen sowie historische Marktentwicklungen mit ein. Weiterhin kann und darf Berghaus & Cie. nicht steuerlich hinsichtlich möglicher Gewinne aus dem Verkauf von Wein beraten und empfiehlt den Kunden einen Steuerberater diesbezüglich zu kontaktieren.

Bestellungen über das Online-Weindepot (weindepot.berghauscie.de)

I. Die Darstellung der Produkte auf den von uns betriebenen Webseiten stellt kein rechtlich bindendes Angebot von uns dar, sondern ist die Aufforderung an den Kunden an uns (Berghaus & Cie.) ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).

II. Durch das Anklicken des Buttons „Verbindlich bestellen“, gibt der Kunde ein verbindliches Angebot für den Kauf der von ihm ausgewählten und auf die Orderliste gesetzten Produkte ab.

III. Mit der Bestellung versichert der Kunde, dass er mindestens 18 Jahre alt ist. Sofern die Bestellung Waren umfasst, deren Verkauf Altersbeschränkungen unterliegt, stellen wir durch den Einsatz eines zuverlässigen Verfahrens unter Einbeziehung einer persönlichen Identitäts- und Altersprüfung sicher, dass der Besteller das erforderliche Mindestalter erreicht hat. Der Zusteller übergibt die Ware erst nach erfolgter Altersprüfung.

IV. Die Bestätigung des Zugangs der Bestellung erfolgt durch automatisierte E-Mail unverzüglich nach Zugang der Bestellung. Diese dokumentiert lediglich den Eingang der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme durch uns dar.

V. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir das Angebot des Kunden durch eine gesonderte Auftragsbestätigung per E-Mail annehmen, oder das bestellte Produkt an den Kunden übersenden.

VI. Die Annahme durch Berghaus & Cie. kann innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang des Angebots erfolgen.

Bestellung von Waren zum Kauf per E-Mail, Telefon oder Brief

Bei Bestellungen des Kunden per E-Mail, Telefon oder Brief kommt ein Vertrag erst durch Zugang der von uns versandten Angebotsannahme (Auftragsbestätigung) an den Kunden zu Stande. Auch in diesem Fall sind wir berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von zehn Werktagen nach dem Zugang desselben anzunehmen. Dies kann anstelle einer ausdrücklichen Angebotsannahme auch durch Zusendung der bestellten Ware erfolgen.

Preise und Zahlungen Weinverkauf

I. Unsere Preise verstehen sich in Euro zuzüglich bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer, erforderlicher öffentlicher Abgaben für die Versendung an den Zielort. Die Fracht- und Verpackungspreise ergeben sich aus den jeweils auf unseren Webseiten veröffentlichten Preisen bzw. den Angaben im Online-Weindepot. Sie sind ebenfalls zuzüglich des Verkaufspreises und von dem Kunden zu zahlen, soweit auf der Rechnung angegeben.

II. Die Verkaufspreise werden auf unseren Webseiten und Preislisten jeweils grundsätzlich ausschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer dargestellt.

III. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung von uns gegen Vorkasse auf die im Online-Weindepot, auf den von uns betriebenen Webseiten oder auf die im Bestellformular angegebene Weise.

IV. Ist Lieferung auf Rechnung vereinbart sind unsere Rechnungsbeträge innerhalb von drei Tagen ab Rechnungsdatum, ohne jeden Abzug zu bezahlen. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der Eingang bei Berghaus & Cie..

V. Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten ist oder rechtskräftig festgestellt ist.

VI. Erfüllungsort, Versand, Verpackung

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Berghaus & Cie. bzw. der Ort des Lagers, von dem aus der Versendung vertragsgemäß erfolgen soll. Dies gilt nicht bei Verträgen mit Verbrauchern über Versendungskäufe, bei welchen der Erfüllungsort für die Lieferleistung die vom Kunden angegebene Lieferadresse ist.

Vergütung und Abrechnung Servicegebühr

I. Für die Lagerung und Versicherung der Weine sowie der weiteren Dienstleistungen von Berghaus & Cie. wird dem Kunden ab dem Zeitpunkt des Kaufes eine Servicegebühr, inklusive Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe in Rechnung gestellt. Die Höhe der erhobenen Gebühr bemisst sich an dem Netto-Warenwert der Weine des Kunden. Die Gebühr beträgt pro Jahr 2,25 % des Netto-Warenwertes.

II. Die Lagergebühr wird anteilig jeden Monat in Rechnung gestellt. Zahlungen sind innerhalb von drei Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug bei Berghaus & Cie. eingehend fällig.

III. Der Netto-Warenwert der eingelagerten Weine, welcher maßgeblich für die Berechnung der Lagergebühren ist, bemisst sich wie folgt:

  • Im ersten Jahr an dem ausgewiesenen Warenwert der Rechnung des Erwerbs.
  • Ab dem zweiten Jahr bemisst sich dieser Wert an dem von Berghaus & Cie. ermittelten Warenwert zum letzten Stichtag. Der Warenwert wird immer zum Stichtag, 1. Juli, eines Jahres von Berghaus & Cie. anhand der Marktpreise ermittelt und dem Kunden in Textform mitgeteilt.

IV. Zahlt der Kunde die in Rechnung gestellte Lagergebühr entsprechend der auf der Rechnung ausgewiesenen Fälligkeit nicht, so behält sich Berghaus & Cie. nach zweimaliger, schriftlicher Mahnung, das Recht vor, die Weine des Kunden zu verkaufen und die fälligen Servicegebühren davon einzubehalten. Ein etwaiger Überschuss aus dem Verkauf wird an den Kunden weitergeleitet.

V. Für die Übersendung der Ware aus dem Lager an den Kunden oder an Dritte im Auftrag des Kunden stellt Berghaus & Cie. dem Kunden die dann fällige Umsatzsteuer aus dem Nettoeinkaufswert sowie die Versandkosten und ggf. Zoll in Rechnung. Die Abrechnung erfolgt jeweils durch Übersendung prüfbarerer Rechnungen und unter gesonderter Ausweisung der Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

Verkauf von Kundenweinen über Berghaus & Cie.

I. Beauftragt ein Kunde Berghaus & Cie. seine Weine oder einen Teil seiner Weine zu verkaufen, so stellt dies ein Kommissionsgeschäft dar.

II. Bei Kommissionsgeschäften stellt Berghaus & Cie. dem Kunden eine Gebühr in Höhe von 3,5 % des Netto-Warenwertes in Rechnung. Etwaige anfallende Gebühren von Handelsplattformen oder Auktionshäusern stellt Berghaus & Cie. dem Kunden zusätzlich in Rechnung.

Verkauf von Weinen per Subskription (En Primeur)

I. Der Verkauf von Weinen per Subskription erfolgt ausschließlich in vollständigen Originalverpackungseinheiten.

II. Adressänderungen müssen vom Kunden selbständig bis sechs Wochen vor dem avisierten Auslieferungstermin Berghaus & Cie. mitgeteilt werden.

III. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist fällig. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig ist Berghaus & Cie. nach der Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen.

IV. Bei Subskriptionsgeschäften, bei denen die Lieferung später als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgt, berechtigen zwischenzeitliche Änderungen des Mehrwertsteuersatzes beide Parteien zur entsprechenden Preisanpassungen.

V. Sobald der Kunde die Bestellung von Subskriptionsweinen vollständig bezahlt hat, tritt Berghaus & Cie. seine Forderung auf Übergabe und Übereignung nach Maßgabe dieser Klausel gegen den jeweiligen Lieferanten an den Kunden ab, sofern die bestellten Subskriptionsweine vollständig bezahlt sind, der Vertrag nicht nachträglich widerrufen, angefochten oder aus sonstigen Gründen ganz oder teilweise nichtig ist. Diese Klausel greift, wenn über Berghaus & Cie. das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder dieses mangels Masse abgewiesen wird. Weiterhin gilt diese Klausel, wenn Berghaus & Cie. vor Auslieferung der Subskriptionsweine aufgelöst und gelöscht wird. Diese Klausel greift nicht, wenn Berghaus & Cie. mit der Auslieferung der Weine in Verzug gerät oder unverschuldet den Liefertermin nicht einhält. Bis zum Eintritt des hier beschriebenen Sicherungsfalls kann Berghaus & Cie. die Ansprüche gegenüber den Lieferanten selbst geltend machen. Zahlungsansprüche von Berghaus & Cie. gegenüber dem Kunden bleiben von dieser Klausel unberührt.

Verkauf von Tickets für Weinproben, Weinevents u.ä.

I. Soweit beim Kauf nicht anderweitig vereinbart, ist ein gewerblicher Weiterverkauf der Eintrittskarte(n) nicht gestattet. Beim Verstoß gegen die vorgenannte Bedingung hat der jeweilige Veranstalter das Recht den Zutritt zu der Veranstaltung ersatzlos zu verweigern.

II. Im Falle von Verlegungen von Veranstaltungen ist der Veranstalter berechtigt, die Gültigkeit der ursprünglichen Tickets der verlegten Veranstaltung für den neuen, verlegten Termin der Veranstaltung zu erklären. Eine Rückgabe der Tickets beim Veranstalter oder eine Rückabwicklung des Ticketkaufs infolge der Verlegung ist in diesen Fällen nicht möglich, es sei denn, die Wahrnehmung des verlegten Termins ist für den Ticketinhaber nachweislich nicht zumutbar. Dies gilt nicht, sofern der Veranstalter die Verlegung der Veranstaltung zu vertreten hat.

Lieferung

I. Lieferungen erfolgen an die vom Kunden bei der Bestellung angegebene Lieferanschrift. Vereinbart der Kunde mit Berghaus & Cie. die Einlagerung der Weine in dem für die Weinlagerung ausgelegten Lager, so erfolgt die Lieferung an die Adresse des Lagers. Diese lautet:

Port Francs et Entrepôts de Genève SA

6a, route du GrandLancy

CH-1211 Genève

Switzerland

II. Wenn der Kunde zur Vorleistung verpflichtet ist, hängen die etwaig genannten voraussichtlichen Auslieferungstermine davon ab, dass der Kunde die Zahlung unverzüglich nach Vertragsschluss geleistet hat.

III. Berghaus & Cie. ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind. Weinkisten oder Kartons werden, wenn sie als solche bestellt wurden, in einer Lieferung übersandt.

IV. Von uns angegebene Fristen für den Versand der Ware sind Prognosen, die um bis zu drei Werktage überschritten werden können. Dies gilt nicht, sofern ein fester Versandtermin vereinbart ist. Ist keine Frist oder kein Termin für den Versand angegeben oder sonst vereinbart, gilt eine Versendung innerhalb von (fünf) Werktagen als vereinbart, soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder andere Bedingungen von Berghaus & Cie., die in dem jeweiligen Fall anwendbar sind, nichts anderes vorschreiben.

V. In dem Fall, dass unsere Lieferanten Ware nicht rechtzeitig an Berghaus & Cie. liefern, verlängert sich die jeweils prognostizierte Versandfrist bis zur Belieferung durch unseren Lieferanten zzgl. eines Zeitraums von vier Arbeitstagen, insgesamt jedoch höchstens um einen Zeitraum von 8 Wochen, jeweils vorausgesetzt, die Verzögerung der Lieferung durch unseren Lieferanten ist nicht von uns zu vertreten und wir haben die Ware vor Zustandekommen des Kaufvertrages nach Auftrag seitens des Kunden so rechtzeitig bestellt, dass mit einer Einhaltung der Lieferfrist gegenüber dem Kunden gerechnet werden konnte.

VI. Falls die Ware ohne unser Verschulden nicht oder trotz rechtzeitiger Nachbestellung nicht rechtzeitig lieferbar ist, sind wir zum Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. Wir werden die Nichtverfügbarkeit der Ware dem Kunden unverzüglich anzeigen und ihm im Falle eines Rücktritts seine an uns geleisteten Zahlungen unverzüglich zurückerstatten.

VII. Lieferungen erfolgen grundsätzlich ab Werk (Incoterms: EXW), es sei denn, es ist etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder der Kunde ist Verbraucher. Ist der Kunde Verbraucher, gelten die insofern einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen; die Preisgefahr geht also insbesondere erst mit Zustellung an der von dem Kunden angegebenen Lieferadresse über bzw. dann, wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät.

VIII. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, wenn die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, und dem Auftraggeber hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Versand

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt Berghaus & Cie. die angemessene Versandart und das Transportunternehmen sowie die Verpackung.

Eigentumsvorbehalt

I. Berghaus & Cie. behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware im Falle eines Kaufs auf Rechnung bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor.

II. Der Kunde ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, über das Eigentum an der von Berghaus & Cie. gelieferten Ware („Vorbehaltsware“) zu verfügen, solange sie unter Eigentumsvorbehalt steht. Die Verfügung über die Rechtsposition des Kunden in Bezug auf die Vorbehaltsware (sog. Anwartschaftsrecht) bleibt zulässig, solange der Dritte (Erwerber) auf unser Eigentum hingewiesen wird.

III. Der Kunde wird die Vorbehaltsware pfleglich behandeln. Insbesondere dürfen weder Holzkisten noch Originalkartons oder Umreifungbänder geöffnet werden, noch die Flaschen geöffnet und verbraucht werden.

IV. Bei Zugriffen Dritter – insbes. durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

V. Bei Zahlungsverzug ist Berghaus & Cie. berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen, sofern Berghaus & Cie. vom Vertrag zurückgetreten sind.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

I. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist der Gerichtsstand Köln (Deutschland). Für Klagen gegen Berghaus & Cie. ist der ausschließliche Gerichtsstand in Köln. Berghaus & Cie. steht es frei, an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand Klage zu erheben.

II. Die Beziehungen zwischen Berghaus & Cie. und seinen Auftraggebern unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) findet keine Anwendung.

III. Soweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Widerrufsbelehrung

Jeder Kunde, der Verbraucher ist, ist berechtigt, das Angebot nach Maßgabe der Widerrufs- und Rückgabebelehrung zu widerrufen und die Ware zurückzusenden. Widerrufsbelehrung für Verbraucher:

„Widerrufsrecht“

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von

Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Briefoder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

https://www.bmjv.de/SharedDocs/Archiv/Downloads/VerbraucherVertragsRechte_Muster_Widerruf.html

Der Widerruf ist zu richten an:

Berghaus & Cie. GmbH

Rudolfplatz 3

50674 Köln

p.irnich@berghauscie.de

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn

Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.“